Eintritt

Wie wird man Benediktiner?

Jemand, der sich für den Eintritt in ein Kloster interessiert, hat die Möglichkeit für bestimmte Zeit dort zu leben (‚Postulat'). Dabei wird geklärt, welche Motive für eine Aufnahme in die Gemeinschaft vorliegen und die Frage, ob die Berufung zum Mönch auch wirklich besteht. Wird das Aufnahmegesuch von der Klostergemeinschaft befürwortet, beginnt mit der Zustimmung des Kapitels das einjährige ‚Noviziat'. In dieser Zeit wird der Novize mit der Regel vertraut gemacht.

Nach Beendigung dieses Jahres wird die ‚zeitliche Profess', die für drei Jahre gilt, abgelegt. Nach Ablauf dieser Zeit folgt die ‚ewige Profess'. Damit bindet sich der Mönch auf Lebenszeit an dieses Kloster und kann nur im Aufgabenbereich dieses Hauses eingesetzt werden.

Kontakt:

Novizenmeister
P. Winfried Schwab O.S.B.
Tel.: +43 (0) 3613/23 12-214
winfried@stiftadmont.at

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Feierliche Profess
Feierliche Profess in der Stiftskirche